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   LG Frankfurt/Main, 11.07.2006 - 3/7 OH 1/06, 3-7 OH 1/06   

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https://dejure.org/2006,16225
LG Frankfurt/Main, 11.07.2006 - 3/7 OH 1/06, 3-7 OH 1/06 (https://dejure.org/2006,16225)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.07.2006 - 3/7 OH 1/06, 3-7 OH 1/06 (https://dejure.org/2006,16225)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - 3/7 OH 1/06, 3-7 OH 1/06 (https://dejure.org/2006,16225)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KapMuG §§ 1, 4; WpPG § 1; BörsG § 44
    Mustervorlage zur Unrichtigkeit des Aktienprospekts der Telekom beim 3. Börsengang (2000)

  • heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.11.2004)

    T-Aktie: Der lange Schatten eines Börsengangs

  • heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.11.2004)

    T-Aktie: Größter Wirtschaftsprozess beginnt am Dienstag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1730
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 2494/09

    Keine Anhaltspunkte für Grundrechtsverletzung durch angegriffene Entscheidungen

    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 7. September 2009 - 23 W 32/09 -, b) den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 6. Juli 2009 - 23 W 32/09 -, c) den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 24. Februar 2009 in der Fassung vom 24. April 2009 - 3/7 OH 1/06 -.

    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9. April 2010 - 23 W 10/10 -, b) den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 23. November 2009 - 3/7 OH 1/06 KapMuGVorl -.

  • LG Stuttgart, 10.09.2008 - 21 O 408/05

    Musterverfahren in kapitalmarktrechtlicher Streitigkeit: Zulässigkeit eines

    So bilden etwa die einzelnen Punkte, weshalb nach Auffassung der Kläger eine Kapitalmarktinformation fehlerhaft sein soll oder weshalb ihre Veröffentlichung nach Auffassung der Kläger ab einem bestimmten Zeitpunkt pflichtwidrig unterlassen worden sein soll, verschiedene Streitpunkte, nicht aber unterschiedliche Streitgegenstände und damit keine unterschiedlichen Feststellungsziele (so z.B. für die verschiedenen Angriffe gegen Prospektangaben LG Frankfurt, Beschluss vom 11.07.2006 - 3/7 OH 1/06, 3-7 OH 1/06, zit. nach Juris Rn. 16).

    Einer mündlichen Verhandlung bedurfte es gemäß § 128 Abs. 4 ZPO i.V.m. § 3 Abs. 1 EGZPO nicht, zumal der Erweiterungsantrag erst nach mündlicher Verhandlung im Ausgangsverfahren gestellt wurde (vgl. Kruis, in Hess/Reuschle/Rimmelspacher, Kölner Kommentar a.a.O. § 1 Rn. 252; ebenso LG Frankfurt, Beschluss vom 11.07.2006 - 3/7 OH 1/06, 3-7 OH 1/06, zit. nach Juris, Rn. 23, 24; a.A. Reuschle, Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, S. 31).

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